Leistungen

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Versorgung von PEG und Stoma
  • Injektionen und s.c.Infusionen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung
  • Kompressionsverbände
  • Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
  • Körperpflege, Duschen und Baden
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Lagerung und Mobilisation
  • Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
  • Betten machen
  • Wechseln der Wäsche
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Prophylaxen u.v.m.
  • Wohnung aufräumen und reinigen
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Mahlzeiten vor- und zubereiten
  • Demenzbetreuung
  • Lesen und Vorlesen
  • Kochen und Backen
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Hausnotruf
  • Fußpflege
  • Essen auf Rädern

Verhinderungspflege

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist. Die Pflegekasse erstatten dafür Kosten in Höhe von 1612,- € pro Jahr für insgesamt 42 Tage. Es kann stunden-, tage- oder wochenweise abgerechnet werden. Wenn Sie mehr hierzu erfahren möchten, kontaktieren Sie uns jederzeit, wir beraten Sie gerne.

Pflegepflichteinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie monatlich einen Geldbetrag (Pflegegeld) von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet, ja nach Pflegestufe in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.

  1. Bei Pflegestufe I und II: alle sechs Monate
  2. Bei Pflegestufe III: alle drei Monate

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren wollen oder eine konkrete Anfrage stellenkontaktieren Sie uns jederzeit. – Wir beraten Sie gerne!